"Kinderanwalt"
Herzenssache
ist mir meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen nach dem FamFG.
Beauftragt durch das Familiengericht vertrete ich in
Verfahren des Umgangs - und Sorgerechts sowie in
Unterbringungs - und Adoptionsverfahren allein das
Interesse des betroffenen Kindes, welches - oft zwischen
den Fronten der sich streitenden Eltern hin und
hergerissen - eine eigene starke Stimme braucht.
(Bild) 1967 : "Erste Mandantengespräche im Kindesinteresse"

(Bild) 1967 : "Erste Mandantengespräche im Kindesinteresse"